Schweizer gesetz kaufvertrag

Sowohl liquidierte Schäden als auch Vertragsstrafen werden nach schweizerischem Recht häufig verwendet. Nach Art. 163 Abs. 3 CO kann ein Richter jedoch nach eigenem Ermessen die Höhe einer Vertragsstrafe oder eines liquidationierten Schadens ersatzstücks verringern, wenn er diesen Betrag für überzogen hält. Welche Bedingungen sind gesetzlich in den Vertrag einfließen? Ist es möglich, diese in einer Geschäftsbeziehung auszuschließen? Wenn ein Vertrag keine Kündigungsfrist enthält, wie wird er berechnet? Der Schweizerische Obligationenkodex (SR/RS 22, Deutsch: Obligationenrecht; Französisch: Code des obligations; Italienisch: Diritto delle obbligazioni; Rätoromanisch: Dretg d`obligaziuns) ist ein Teil des zweiten Teils (SR/RS 2) des innerschweizerischen Rechts (“Privatrecht – Verwaltung der Ziviljustiz – Durchsetzung”), der das Vertragsrecht und die Körperschaften (Aktiengesellschaft) regelt. Es wurde erstmals 1911 (in Kraft seit dem 1. Januar 1912) angenommen. [1] [2] Der CO sieht nicht ausdrücklich die Möglichkeit von Liquidationsschäden vor, sondern regelt in den Artikeln 160 bis 163 die Grundsätze für Vertragsstrafen. In der Praxis werden liquidierte Schäden und Vertragsstrafen gleich behandelt. Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, ob ein Aktienkaufvertrag (SPA) gültig ist27. Dieser Rechtsstreit ergab sich aus der Auslegung einer Bestimmung des BSG, aus der hervorgeht, dass »[B. – der Käufer] 45 Aktien von 450 Namenaktien (das entspricht 10,0% aller Aktien der C. AG) für 45`000 CHF erwerben wird.» A.c Am 19.

Januar 2006 kündigten die Beschwerdeführerdie Beschwerdeführerin die Vereinbarung vom 16. Februar 2001 fristlos, weil die Beschwerdegegnerin einen wichtigen Vertragsbruch begangen hatte (“wesentlicher Verstoß”4), soweit sie sich geweigert hätte, die Rechnungen für zwei Lieferungen vollständig zu bezahlen und die FCA-Preise der Beschwerdeführerin offenzulegen. Hinsichtlich der Abtretung von Forderungen ist darauf hinzuweisen, dass die Abtretung von Forderungen zulässig ist, wenn diese Forderungen hinreichend spezifiziert oder spezifierbar sind. Daher wird allgemein als möglich angesehen, alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem bestimmten Liefervertrag abzutreten.

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